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   BFH, 18.01.1966 - VII 3/63   

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https://dejure.org/1966,3360
BFH, 18.01.1966 - VII 3/63 (https://dejure.org/1966,3360)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1966 - VII 3/63 (https://dejure.org/1966,3360)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1966 - VII 3/63 (https://dejure.org/1966,3360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Selbstkosten der Branntweinerzeugung einer als Einzelbetrieb geführten Brennerei - Vorlage der Unterlagen der Finanz- und Betriebsbuchhaltung an die Betriebsprüfer - Vorlage der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnung an die Betriebsprüfer - Betreiben ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 1
  • BStBl III 1966, 214
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.07.1961 - VII 66/60 S

    Kontrollrechte der Aufsichtsbeamten der Zollverwaltung im Rahmen der amtlichen

    Auszug aus BFH, 18.01.1966 - VII 3/63
    Der Senat hält an der in den Rechtssätzen 1 und 2 seines Beschlusses VII 66/60 S vom 19. Juli 1961 (BStBl 1961 III S. 453) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Der Senat hält an der in den Rechtssätzen 1 und 2 seines Beschlusses VII 66/60 S vom 19. Juli 1961 (BStBl 1961 III S. 453) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Beschluß VII 66/60 S vom 19. Juli 1961 (BStBl 1961 III S. 453) das Recht zur Vornahme einer Selbstkostenprüfung als eines Akts der Monopol- und Steueraufsicht auf Grund der §§ 17, 43 bis 50, 62 bis 75 des Branntweinmonopolgesetzes (BrMonG), §§ 8, 12 der Ausführungsbestimmungen (Grundbestimmungen) zum Gesetz über das Branntweinmonopol (GB), §§ 180 Abs. 1 und 216 der Brennereiordnung (BO) bejaht.

    Die Fragen, ob die Aufsichtsbeamten der Zollverwaltung im Rahmen der amtlichen Aufsicht auf dem Gebiet des Branntweinmonopols - auch auf Ersuchen der Bundesmonopolverwaltung - berechtigt sind, die Wirtschaftsführung von Eigenbrennereien hinsichtlich derjenigen Betriebsvorgänge zu überprüfen, über die die Brennereibesitzer nach § 216 BO Angaben zu machen verpflichtet sind, ob den Oberbeamten des Aufsichtsdienstes die Unterlagen, die zu dieser Prüfung erforderlich sind, nach § 49 Abs. 2 BrMonG vorzulegen sind, und bei Verweigerung die Hauptzollämter die Vorlage nach § 109 Abs. 2 BrMonG erzwingen können, hat der Senat bereits in seinem Grundsatzbeschluß VII 66/60 S vom 19. Juli 1961 (BStBl 1961 III S. 453) entschieden.

  • BFH, 08.05.1962 - VII 51/61 S

    Voraussetzungen der steuergerichtlichen Nachprüfung

    Auszug aus BFH, 18.01.1966 - VII 3/63
    Sie setze an die Stelle des Verwaltungsermessens das eigene Ermessen, fülle damit einen der Verwaltung vorbehaltenen, nicht justiziablen Raum aus und verletze die Grundsätze, die der BFH in ständiger Rechtsprechung zur Frage der Nachprüfung des Verwaltungsermessens durch die Steuergerichte entwickelt habe (vgl. BStBl 1962 III S. 290 und die dort zitierten Entscheidungen).
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